Die Jahresprämie für die Drohnenversicherung variiert je nach Gewicht des Flugmodells und ist ab 69 Euro für die leichteste Klasse (bis 1,5 kg) erhältlich. Voraussetzungen für die Annahme sind, dass es sich um Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 handelt. Diese dürfen beim Abflug ein Maximalgewicht von fünf Kilogramm nicht überschreiten und nur mit direkter Sichtverbindung geflogen werden. Zudem müssen zwingend die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben eingehalten werden, wie zum Beispiel Flugbetrieb nur außerhalb des kontrollierten Luftraums und außerhalb von Flugverbotszonen.
Die Deckung gilt im Rahmen der Vertragsgrundlagen für Personen- und Sachschäden sowie für davon abgeleitete Vermögensschäden. Es besteht jedoch keine Deckung für reine Vermögensschäden, insbesondere wenn diese beispielsweise durch Foto- oder Filmaufnahmen entstanden sind. Der örtliche Geltungsbereich ist nicht auf Österreich beschränkt sondern umfasst ganz Europa sowie die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Geräte, die maximal 30 Meter Flughöhe erreichen können und deren Abfluggewicht 250 Gramm nicht überschreitet gelten als Spielzeug. Für diese besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht und sie sind bereits im Rahmen der Helvetia Haushaltsversicherung (HGP) mitversichert.
Nähere Informationen siehe Helvetia-Homepage