Richtig versichern war noch nie so einfach !
 Richtig versichern war   noch nie so einfach ! 

KFZ-Versicherungen

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu unten stehenden KFZ-Versicherungen. Individuell maßgeschneiderte Lösungen für Sie können nur in einem Beratungsgespräch konkret festgelegt und angeboten werden.

 

Übersicht der angebotenen KFZ-Versicherungen:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Zweitwagenversicherung
  • Lenkerrechtsschutz
  • Fahrzeugrechtsschutz
  • Insassenunfallversicherung

Die KFZ-Haftpflichversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung, die man abschließen muss, bevor man ein Fahrzeug in Betrieb anmelden kann. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung sind jene Schäden abgedeckt, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden.

Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die man abschließt, um Schäden an seinem eigenen Fahrzeug abzudecken. Neben dem Schaden ist oft auch eine Wertminderung im Zeitwert einzukalkulieren.

 

Bei einem neuen oder neuwertigen Fahrzeug sollte man die Vollkaskoversicherung wählen. Neu oder neuwertig ist ein Fahrzeug von der Erstanmeldung bis etwa 5 Jahre. Dies ist vom Listenpreis abhängig.

Ist ein Fahrzeug 5 Jahre oder älter, kann man die Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung abändern.

Besteht der Bedarf einer Vollkaskaskoversicherung nicht mehr, kann man eine Abänderung in eine Teilkaskoversicherung vollziehen.

 

Die Zweitwagenversicherung ist eine Unterversicherung in der

KFZ-Versicherung. Sie kann sowohl im Bereich der Haftpflichtversicherung, der Voll- und Teilkaskoversicherung greifen und ist für BesitzerInnen eines Kraftfahrzeuges mit einem Wechselkennzeichen gedacht.

 

Neben den typischen KFZ-Versicherungen sind aber auch spezielle Versicherungen hinsichtlich Rechtschutz und Unfall für FahrzeuglenkerInnen und BesitzerInnen interessant.

 

Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrzeugrechtsschutzversicherung für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz gilt nur für dieses versicherte Fahrzeug. Der Versicherungsnehmer ist normalerweise der Besitzer des Fahrzeuges, für das die Kfz Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, bzw. derjenige, der den Leasingvertrag unterschrieben hat, wenn es sich um ein geleastes Fahrzeug handelt. Je nach Vereinbarung übernimmt eine KFZ-Rechtsschutzversicherung die Kosten, die aus Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dem Fahrzeug entstehen können, sowie den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland, um einer Inhaftierung zu entgehen.

 

Eine Lenkerrechtsschutzversicherung ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie selbst kein Auto besitzen und sich deshalb oft ein Auto von einem Freund ausleihen. Der Versicherungsschutz gilt je nach Vereinbarung für den Versicherungsnehmer, dessen LebensgefährteInnen und Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), sofern sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem VersicherungsnehmerInnen leben.

 

Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle von Fahrzeuginsassen und Fahrzeughalter beim Lenken, Benutzen, Be- und Entladen des versicherten Fahrzeugs.

Wertvolle Tipps

Checkliste KFZ-Zulassung

Diese Checkliste beinhaltet wichtige Informationen zur An-, Um- und Abmeldung eines KFZ, EU-Kennzeichen, Verlust/ Diebstahl von Kennzeichentafeln oder Zulassungsschein sowie Überstellungs- und Probefahrkennzeichen

--> zum Download

Ein tipp der leben retten kann...

Obwohl die Autos immer sicherer werden, müssen Sie auch auf den Ernstfall vorbereitet sein.

Das Mitführen einer RETTUNGSKARTE kann über Leben und Tod entscheiden! Weitere Informationen sowie Download dieser Rettungskarte auf der ÖAMTC Homepage.

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